In Frankreich muss ab dem 01.07.2012 in jedem Fahrzeug ein Gerät für einen Alkoholtest an Bord sein. Diese Bestimmung gilt nicht nur für französische Fahrzeuge, sondern auch für Urlauber aus dem Ausland und Durchreisende. Ab Juli gilt noch eine Schonfrist. Mit Wirkung vom 1. November kostet das Fehlen eines Alkoholtestgeräts dann elf Euro Verwahngebühr. Einweg-Alkotests erhält man für knapp 2 Euro an Tankstellen und Raststätten, sowie in Apotheken, Drogerien und auch Discotheken. Hintergrund ist, dass in Frankreich die Zahl der durch Alkohol am Steuer verursachten Verkehrsunfälle gestiegen ist.
Suche
Schlagwörter
Amrum Angeln Australien Bali Bangkok Cala Millor Colosseum Drakensberge Ferienwohnung Ferienwohnungen Finca Fjorde Florida Florida Keys Gizeh Gran Canaria Hongkong Italien Kairo Kanaren Kapstadt Lanzarote Luxor Luxusvillen Mailand Mallorca Maspalomas Nil Nordsee Norwegen Ostsee Playa del Inglés Porto Cristo Puerto de Andratx Reisen Rom Schleswig-Holstein Singapur Südafrika Teneriffa Trekking Urlaub Venedig Ägypten Österreich